Grundlagen
Umgang mit Studierendendaten
Das Reglement Studierendendaten regelt dem Umgang mit Daten, die im Rahmen des Lehrbetriebs entstehen. Dies k?nnen u.a. Daten, die zum Zweck des Bewerbungs- bzw. Zulassungsprozesses, der Erteilung von akademischen Titeln oder der Planung und Statistik erhoben werden, sein.
Es regelt nicht den Umgang mit Daten, die in der Lehre selbst entstehen, wie z.B. Leistungsnachweise.
Detailliertere Ausführungen zum neuen Reglement Studierendendaten - es werden folgende Fragen beantwortet:
- chevron_right Wer darf Daten bearbeiten?
- chevron_right Welche Daten sind vom neuen Reglement betroffen?
- chevron_right Wie ist die Datensicherheit geregelt?
- chevron_right Wie und wo dürfen die betroffenen Daten aufbewahrt werden?
- chevron_right Wie sind die Zugriffsrechte geregelt?
- chevron_right Wer darf welche Daten weitergeben?
- chevron_right Wie ist die Archivierung der Daten geregelt?
Begriff ?Lerneinheit?
Die Grundeinheit des Unterrichts an der ETH Zürich ist die ?Lerneinheit?. Sie besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesung + ?bung).
Eine Lerneinheit wird als Ganzes geprüft und gibt Kreditpunkte.
Jede Lerneinheit besitzt einen hauptverantwortlichen Dozierenden. Zus?tzlich k?nnen weitere Dozierende in eDoz eingetragen werden.
Lernziele
Die Lernziele der Lerneinheit zeigen einerseits auf, was Studierende nach der Veranstaltung k?nnen sollten und illustrieren andererseits, wie die Veranstaltung ins Curriculum eingebettet ist.
Lernziele sollten formuliert werden, BEVOR die weitere Planung der Veranstaltung vorgenommen wird: Backward Course Design
Aus den Lernzielen leiten sich idealerweise Leistungskontrollen und Lernaktivit?ten ab: Constructive Alignment
Die Lernziele werden in Englisch und Deutsch im Vorlesungsverzeichnis abgebildet. Sie sind auch Teil des Diploma Supplement, welches die Studierenden mit ihrem Zeugnisabschluss erhalten.
Neue Lehr- und Lernmethoden einsetzen
Wenn in einer Veranstaltung eine neue Lernmethode eingesetzt werden soll, empfiehlt sich die rechtzeitige Planung. Je nach Vorhaben ben?tigt dies spezielle Schulung oder technische Unterstützung.
Programm ?Innovedum?
Für gr?ssere Innovationsvorhaben kann über das Programm Innovedum eine Finanzierung beantragt werden.
Weiterführende Links
- Download vertical_align_bottom Lehrveranstaltungstypen (PDF, 76 KB)
- Download vertical_align_bottom Konzept Lehrveranstaltung, Lerneinheit, Leistungskontrolle (78 KB)
- chevron_right Unterrichtsgestaltung/-design
- chevron_right Lehrentwicklung
- chevron_right Lehrinnovation
- chevron_right Netzwerk Lehrspezialisten
Leistungskontrollen festlegen
Die Prüfungsform bestimmt den Zeitpunkt der Prüfung im Semester.
Die Prüfungen finden in einem klar definierten Zeitrahmen statt.
Prüfungsform und Prüfungsmodus (mündlich, schriftlich) sowie die Dauer der Prüfung werden auf Vorschlag der Dozierenden durch die Unterrichtskommission festgelegt und durch die Departementskonferenz best?tigt (anbietendes Departement), sofern die Studienreglemente keine spezifischen Bestimmungen enthalten.
Prüfungsbl?cke
Prüfungen, welche in Prüfungsbl?cken zusammengefasst sind, müssen zwingend als Sessionsprüfungen durchgeführt werden.
Leistungselemente
Es ist m?glich, bereits w?hrend des Semesters die Studierenden mit Leistungselementen zu prüfen oder zu Lernzwecken zu befragen.
Notenskala
Die ETH Zürich verwendet eine Notenskala von 6.0 bis 1.0, abgestuft in Viertelnoten. 6.0 ist die beste, 1.0 die geringste Note. Ab 4.0 gilt die Leistungskontrolle als bestanden.
Semesterleistungen k?nnen auch nur mit ?bestanden?/?nicht bestanden? bewertet werden. Weitere Angaben, u.a. den Bezug des ETH-Notensystems zu ECTS-Grades, gibt das Dokument DownloadBenotungssystem der ETH Zürich (PDF, 54 KB)vertical_align_bottom
Die Note ist als absolute Bewertung der erbrachten Leistung zu verstehen. Der Notenschlüssel wird so festgelegt, dass die Note eines Studierenden nicht von den Leistungen der anderen Studierenden abh?ngt.
Ermessensspielraum bei ungenügenden Leistungen
Ungenügende Leistungen k?nnen in bestimmten F?llen zum Ausschluss aus einem Studiengang führen.
Handelt es sich dabei um knapp nicht bestandene Leistungen (insbesondere mit der Note 3.75), so sollten Sie sich vor der Festlegung der Note überlegen, ob Sie den Ihnen zur Verfügung stehenden Ermessenspielraum aussch?pfen k?nnen.
Eine nachtr?gliche Korrektur der Note aus Ermessensgründen ist nicht statthaft.
Maximale Sorgfalt
Die Korrektheit und Verbindlichkeit der Notengebung definiert die Qualit?t unseres Bewertungssystems. Die ETH verl?sst sich darauf, dass die Examinatorinnen und Examinatoren dieser Tatsache durch maximale Sorgfalt gerecht werden.
Vier-Augen-Prinzip
Der Prozess von der Korrektur von Prüfungen bis zur ?bermittlung der Noten ist von Natur aus fehleranf?llig.
Es müssen deshalb Massnahmen getroffen werden, damit Fehler m?glichst erkannt und beseitigt werden k?nnen.
Bew?hrt hat sich, die einzelnen Prozessschritte nach dem ?Vier-Augen-Prinzip? zu kontrollieren. Die Anwendung dieses Prinzips wird allen Examinatorinnen und Examinatoren dringend empfohlen.
Disziplinarische Verst?sse bei Leistungskontrollen
- Wenn Dozierende w?hrend einer Prüfung ein m?gliches unredliches Handeln feststellen, dann sprechen sie die betroffene Person darauf an. Hat die betroffene Person ein unerlaubtes Hilfsmittel dabei, ziehen die Dozierenden das unerlaubte Hilfsmittel ein. Die betroffene Person darf die Prüfung jedoch zu Ende schreiben.
- Im Anschluss melden die Dozierenden den Disziplinarfall im Zusammenhang mit Prüfungsereignissen mittels Online-Formular Unredliches Handeln.
Andere Disziplinarverst?sse
Alle anderen Formen von Disziplinarverst?ssen werden via gemeldet.
Eigenst?ndigkeitserkl?rung
Die unterzeichnete DownloadEigenst?ndigkeitserkl?rung (PDF, 175 KB)vertical_align_bottom ist Bestandteil jeder w?hrend des Studiums verfassten schriftlichen Arbeit.